Regalinspektion nach DIN15635 / DGUV Regel 108-007

Das Thema Sicherheit in Firmen ist wichtiger denn je. Schwere Unfälle in der Vergangenheit mit Regalanlagen führen meist zu einem hohen Sachschaden und gefährden die Gesundheit der anwesenden Personen. Das kann vermieden werden wenn man effektiv vorbeugt.

Lagereinrichtungen und Regalanlagen sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Einrichtungen müssen gemäß § 10 der BetrSichV alle 12 Monate von unbefangenen befähigten Personen geprüft werden. Bei fahrlässigem Handeln können im Ernstfall große Probleme entstehen.  

Arbeitgeber oder Betreiber von Lagereinrichtungen und Regalanlagen sind dazu verpflichtet sämtliche Lagereinrichtungen wie statische sowie elektrisch angetriebene Regale regelmäßig zu inspizieren.

  • Regelmäßige Inspektionen
  • Prüfung der Lagereinrichtung mindestens alle 12 Monate durch eine unbefangene befähigte Person
  • Erstellung eines schriftlichen Berichtes mit Pflicht der Aufbewahrung

Gern übernehmen wir für Sie diese Regalprüfung. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen ausführlichen Prüfbericht und Plaketten.

Kontaktieren Sie uns per Telefon, Fax oder E-Mail um weitere Details zu besprechen.